Angebote, Rechnungen, E-Rechnung und GAEB
Angebote schreiben, in die Rechnung übernehmen und per E-Mail senden, Abschlags- und Schlussrechnung, XRechnung, ZUGFeRD und GAEB-Dateien.
Wie schreibe ich ein Angebot mit inncomo?
Sie wählen den Kunden, übernehmen Positionen aus dem Katalog und ergänzen Einleitung und Schlusstext aus Ihren Textbausteinen. Für Positionen ohne Preis schlägt inncomo den Preis des ähnlichsten Katalogeintrags vor. Die Angebotsnummer vergibt inncomo erst beim Versand, damit verworfene Entwürfe keine Lücken reißen.
Mengen übernehmen Sie direkt aus einem Aufmaß, Leistungsverzeichnisse lesen Sie per GAEB ein.
Wie wird aus einem Angebot eine Rechnung?
Nimmt der Kunde das Angebot an, auf Wunsch online im Kundenportal, übernehmen Sie es mit einem Klick in eine Rechnung. Positionen und Texte werden nicht noch einmal abgetippt. Die Rechnungsnummer vergibt inncomo lückenlos beim Finalisieren.
Kann ich Abschlags- und Schlussrechnungen schreiben?
Ja. Neben der normalen Rechnung schreiben Sie die Abschlagsrechnung und am Ende die Schlussrechnung. Auf der Abschlagsrechnung steht der Hinweis, dass der Betrag mit der Schlussrechnung verrechnet wird. Teilzahlungen erfassen Sie direkt an der Rechnung; offen bleibt nur der Rest.
Kann ich Angebote und Rechnungen direkt per E-Mail verschicken?
Ja. inncomo erzeugt das PDF aus denselben Daten wie die Druckansicht und füllt Betreff und Text aus Ihren Vorlagen. Auf Wunsch kommt ein Link ins Kundenportal dazu. Ist das Modul E-Rechnung aktiv, steckt in der PDF-Rechnung zugleich die E-Rechnung im Format ZUGFeRD.
Jeder Versand steht am Beleg und im Änderungsprotokoll. Statt per E-Mail können Sie den Beleg auch per WhatsApp oder über das Teilen-Menü des Telefons weitergeben.
Kann inncomo XRechnung und ZUGFeRD erstellen?
Ja. Aus jeder finalisierten Rechnung erzeugt das Modul E-Rechnung eine XRechnung 3.0 für öffentliche Auftraggeber mit Leitweg-ID oder ein EN-16931-XML im Format ZUGFeRD/Factur-X für Geschäftskunden. Vor dem Erzeugen prüft inncomo die Pflichtfelder, und das XML wird zur Rechnung archiviert.
Eingangsrechnungen erfassen Sie im Modul Ausgaben als Foto oder PDF; ein automatisches Auslesen eingehender XML-Rechnungen gibt es nicht.
Kann ich GAEB-Dateien einlesen und als Angebot zurückgeben?
Ja. Ausschreibungen als GAEB DA XML, GAEB 90 oder GAEB 2000, etwa X83, X81, D83 oder P83, lesen Sie direkt in einen Angebotsentwurf ein. inncomo übernimmt die Gliederung mit Ordnungszahlen, die Texte und die Mengen; Preise tragen Sie ein oder lassen sie aus dem Katalog vorschlagen. Eine Datei darf bis zu 4 MB groß sein, ein Angebot nimmt bis zu 1.000 Zeilen auf.
Zurück geht das bepreiste Angebot als X84 (Angebotsabgabe) mit derselben Gliederung, nach der Beauftragung auch als X86 (Auftragserteilung).
Wie korrigiere ich eine Rechnung, die schon verschickt ist?
Finalisierte Rechnungen lassen sich nicht mehr ändern. Sie heben die Rechnung mit einer Stornorechnung auf und schreiben eine neue. So bleiben die Nummern lückenlos, und jeder Schritt ist im Änderungsprotokoll nachvollziehbar.
Prüft inncomo die Pflichtangaben auf Rechnungen?
Ja. inncomo kennt die Rechtsformen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, vom Einzelunternehmen bis zur AG, samt den Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen. Fehlen sie in den Firmendaten, lässt sich keine Rechnung finalisieren. Die Rechnung selbst folgt § 14 UStG; bei Privatkunden ergänzt inncomo den Hinweis zur Aufbewahrungspflicht.
Kann ich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG Rechnungen schreiben?
Ja. Die Kleinunternehmerregelung ist ein Schalter in den Firmendaten. Ist er an, weisen Angebote und Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und tragen den Hinweis „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Am besten selbst ausprobieren.
Alle Module, ohne Zahlungsdaten. Die Testphase endet von selbst.