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Software für Glasereien

Glasereien haben beides: geplante Aufträge mit Bestellung beim Glaslieferanten und kurzfristige Reparaturen nach Glasbruch. inncomo bestellt beim Lieferanten mit Wareneingang und nimmt Störungen als Service-Ticket mit Priorität auf.

Empfohlene Module für Glaser

inncomo schlägt diese 8 Module vor, wenn Sie das Gewerk in den Einstellungen wählen. Jedes bleibt frei schaltbar. Immer dabei sind Übersicht, Kunden, Katalog, Einstellungen und Änderungsprotokoll.

  • Starter

    Projekte

    Aufträge mit Status, Baustellenadresse, Team und Auftragssumme.

  • Starter

    Zeiterfassung

    Stempeluhr und Zeiteinträge pro Projekt. Monteure sehen nur ihre eigenen Zeiten.

  • Starter

    Rapporte

    Digitaler Arbeitsrapport mit Fotos und Kundenunterschrift.

  • Professional

    Bauabnahme

    Abnahme nach §640 BGB mit Mängeln und Gewährleistungsfrist.

  • Professional

    Einsatzplanung

    Kalender für Monteure mit Doppelbuchungsprüfung.

  • Starter

    Aufgaben & Kundenakte

    Notizen und Vorgänge am Kunden, Wiedervorlagen und Aufgaben für das Team.

  • Professional

    Einkauf

    Lieferanten und Nachunternehmer, Bestellungen, Wareneingang, Bestellvorschlag, Großhändler-Anbindung mit DATANORM-Import und IDS-Connect-Warenkorb.

  • Professional

    Service-Tickets

    Störungen und Notdienst mit Priorität.

Kammer, Register und Nachweise

Zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A HwO): Eintragung in die Handwerksrolle ist Voraussetzung für den Betrieb.

Übliche Eintragungen und Nachweise für Glaser
Eintragung oder NachweisBefristet
Eintragung in die HandwerksrolleVoraussetzung für ein zulassungspflichtiges Handwerk; die Betriebsnummer lässt sich in inncomo hinterlegen.nein
GewerbeanmeldungGewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.nein
BetriebshaftpflichtversicherungBetriebshaftpflichtversicherung, von vielen Auftraggebern verlangt.ja

In inncomo hinterlegen Sie jede Eintragung mit Nummer, ausstellender Stelle und, falls befristet, dem Ablaufdatum. Die Einordnung ist ein Vorschlag nach der Handwerksordnung. Maßgeblich ist, wie Ihr Betrieb bei Kammer und Gewerbeamt eingetragen ist.

Weitere Gewerke: Ausbaugewerbe

Häufige Fragen: Glaser

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