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Software für Ofen- und Luftheizungs­bauer

Ofenbauer planen und setzen Kachelöfen, Kamine und Luftheizungen – und betreuen sie über Jahre. inncomo führt die Anlagen beim Kunden als Prüfobjekt, erinnert an Wartungen und nimmt Störungen als Service-Ticket auf.

Empfohlene Module für Ofen- und Luftheizungsbauer

inncomo schlägt diese 8 Module vor, wenn Sie das Gewerk in den Einstellungen wählen. Jedes bleibt frei schaltbar. Immer dabei sind Übersicht, Kunden, Katalog, Einstellungen und Änderungsprotokoll.

  • Professional

    Wartung & Prüfungen

    DGUV-V3- und VDE-Prüfpläne mit Protokoll.

  • Professional

    Service-Tickets

    Störungen und Notdienst mit Priorität.

  • Professional

    Verträge

    Wartungs- und Serviceverträge: monatlich bis jährlich, die Rechnung kommt zum Termin automatisch als Entwurf oder finalisiert.

  • Professional

    Einsatzplanung

    Kalender für Monteure mit Doppelbuchungsprüfung.

  • Starter

    Rapporte

    Digitaler Arbeitsrapport mit Fotos und Kundenunterschrift.

  • Professional

    Lager & Material

    Lagerorte, Bestände, Materialbuchungen auf Projekte.

  • Professional

    Werkzeug & Maschinen

    Inventar mit Ausgabe, Rücknahme, „Wer hat was?“ und Prüfterminen nach DGUV V3.

  • Starter

    Aufgaben & Kundenakte

    Notizen und Vorgänge am Kunden, Wiedervorlagen und Aufgaben für das Team.

Kammer, Register und Nachweise

Zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A HwO): Eintragung in die Handwerksrolle ist Voraussetzung für den Betrieb.

Übliche Eintragungen und Nachweise für Ofen- und Luftheizungsbauer
Eintragung oder NachweisBefristet
Eintragung in die HandwerksrolleVoraussetzung für ein zulassungspflichtiges Handwerk; die Betriebsnummer lässt sich in inncomo hinterlegen.nein
GewerbeanmeldungGewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.nein
BetriebshaftpflichtversicherungBetriebshaftpflichtversicherung, von vielen Auftraggebern verlangt.ja

In inncomo hinterlegen Sie jede Eintragung mit Nummer, ausstellender Stelle und, falls befristet, dem Ablaufdatum. Die Einordnung ist ein Vorschlag nach der Handwerksordnung. Maßgeblich ist, wie Ihr Betrieb bei Kammer und Gewerbeamt eingetragen ist.

Weitere Gewerke: Gebäudetechnik

Häufige Fragen: Ofen- und Luftheizungsbauer

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