Software für Abbruch- und Rückbaubetriebe
Im Rückbau sind Nachweise Pflicht: Sachkunde nach TRGS 519 für Asbest, Entsorgungsnachweise, Fotos vom Zustand. inncomo legt diese Unterlagen in den Dokumenten zum Projekt ab, dokumentiert die Arbeit im Rapport und behält Maschinen und Fahrzeuge mit ihren Terminen im Blick.
Empfohlene Module für Abbruch und Rückbau
inncomo schlägt diese 9 Module vor, wenn Sie das Gewerk in den Einstellungen wählen. Jedes bleibt frei schaltbar. Immer dabei sind Übersicht, Kunden, Katalog, Einstellungen und Änderungsprotokoll.
- Starter
Projekte
Aufträge mit Status, Baustellenadresse, Team und Auftragssumme.
- Starter
Zeiterfassung
Stempeluhr und Zeiteinträge pro Projekt. Monteure sehen nur ihre eigenen Zeiten.
- Starter
Rapporte
Digitaler Arbeitsrapport mit Fotos und Kundenunterschrift.
- Professional
Bauabnahme
Abnahme nach §640 BGB mit Mängeln und Gewährleistungsfrist.
- Professional
Einsatzplanung
Kalender für Monteure mit Doppelbuchungsprüfung.
- Starter
Aufgaben & Kundenakte
Notizen und Vorgänge am Kunden, Wiedervorlagen und Aufgaben für das Team.
- Professional
Fuhrpark
Fahrzeuge mit HU- und Inspektionsterminen, Fahrtenbuch nach den Anforderungen des Finanzamts.
- Professional
Werkzeug & Maschinen
Inventar mit Ausgabe, Rücknahme, „Wer hat was?“ und Prüfterminen nach DGUV V3.
- Starter
Dokumente
Ablage für Pläne, Verträge, Fotos und Zertifikate – mit Ordnern, Suche und Bezug zu Kunde oder Projekt.
Kammer, Register und Nachweise
Kein Handwerk im Sinne der HwO: Mitglied der Industrie- und Handelskammer.
| Eintragung oder Nachweis | Befristet |
|---|---|
| IHK-MitgliedschaftPflichtmitgliedschaft für Gewerbe außerhalb der Handwerksordnung. | nein |
| GewerbeanmeldungGewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. | nein |
| Sachkunde Asbest (TRGS 519)Sachkundenachweis nach TRGS 519 für Arbeiten mit Asbest; muss regelmäßig aufgefrischt werden. | ja |
| Entsorgungsfachbetrieb / Beförderungserlaubnis AbfallZertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb bzw. Erlaubnis zur Beförderung von Abfällen. | ja |
| BetriebshaftpflichtversicherungBetriebshaftpflichtversicherung, von vielen Auftraggebern verlangt. | ja |
In inncomo hinterlegen Sie jede Eintragung mit Nummer, ausstellender Stelle und, falls befristet, dem Ablaufdatum. Die Einordnung ist ein Vorschlag nach der Handwerksordnung. Maßgeblich ist, wie Ihr Betrieb bei Kammer und Gewerbeamt eingetragen ist.